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    Öffentlichkeitsinformation gem. § 8a und § 11 der Störfallverordnung

    betreffend die Werke Iphofen und Stadtoldendorf

    Öffentlichkeitsinformation gem. § 8a und § 11 der Störfallverordnung

    betreffend das Werk Iphofen, Postfach 10, 97343 Iphofen

    Warum geben wir diese Information heraus?

    Als verantwortungsbewusstes und bürgernahes Unternehmen liegt uns viel daran, mit allen unseren Mitmenschen in guter Nachbarschaft zu leben. Aus diesem Grund geben wir Ihnen als Teil unseres Sicherheitskonzeptes und nach Störfallverordnung § 8a und § 11 die Informationen, die Ihnen Hilfestellung geben sollen, für den Fall, dass die Auswirkungen eines Störfalles die Werksgrenzen überschreiten sollten.

    Wir tun etwas

    In enger Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Technischen Überwachungsverein passen wir unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ständig dem neuesten Stand der Technik an. Mit regelmäßigen und systematischen Überprüfungen der Anlagen durch geschulte Mitarbeiter und den Aufsichtsbehörden sowie durch regelmäßige Begehungen, die durch unser technisches Gefahrenmeldesystem unterstützt werden, runden wir unser Sicherheitskonzept ab. Dadurch minimieren wir ein eventuelles Restrisiko für uns, unsere Mitarbeiter und unsere Nachbarn. Dies beweist nicht zuletzt der über 30jährige unfall- und störungsfreie Betrieb des älteren Flüssiggaslagers, welches das Werk bereits seit 1972 unter hohen Sicherheitsauflagen betreibt.

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    Über uns

    Unser Gipskarton-Plattenwerk Iphofen

    Die Firma Knauf Gips KG betreibt am Standort Iphofen ein Gipskarton-Plattenwerk. Als Rohstoffe werden überwiegend Gips, Wasser sowie geringe Mengen Zuschlagsstoffe eingesetzt, die zu Gipskartonplatten verarbeitet werden. Für die Energieerzeugung bei der Herstellung von Stuckgips und beim Trocknungsprozess der Gipsplatten wird Erdgas bzw. Flüssiggas verwendet. Im Falle der Abschaltung vom Erdgasnetz bei Verbrauchsspitzen erfolgt die Energieversorgung über ein Flüssiggaslager, das sich auf dem Betriebsgelände der Knauf Gips KG befindet. Die nebenstehende Luftaufnahme zeigt die Knauf Gips KG und das unmittelbare Gebiet der Stadt Iphofen sowie die einzelnen Gefährdungsradien.

    Informationen nach Paragraf 8a und Paragraf 11 sowie Anhang V der Störfallverordnung

    In der vorliegenden Informationsschrift beschreiben wir den Betriebsbereich, den eingesetzten Stoff, was bei einem Störfall passieren kann und vor allem, wie Sie im Fall einer Störung informiert und geschützt werden.

    Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse

    1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches

    Knauf Gips KG, Werk Iphofen I, Postfach 10, 97343 Iphofen

    2. Bestätigung des Betriebsbereichs

    Das Flüssiggaslager ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Das Werk Iphofen I der Knauf Gips KG unterliegt damit den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (Störfall-VO) der oberen Klasse. Der Sicherheitsbericht nach Störfall-VO liegt der Genehmigungsbehörde (Bergamt Nordbayern) vor.

    3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

    Für die Herstellung von Stuckgips und Trocknung der Gipskartonplatten wird im Regelfall Erdgas eingesetzt. Im Falle der Abschaltung vom Erdgasnetz bei Verbrauchsspitzen erfolgt die Energieversorgung über ein Flüssiggaslager, das sich auf dem Betriebsgelände der Knauf Gips KG befindet.

    4. Gebräuchliche Bezeichnung der relevanten gefährlichen Stoffe

    Im Flüssiggastank am westlichen Ende des Werksgeländes befindet sich Butan oder Propan, welches im Bedarfsfall im Plattentrockner zur Erzeugung der nötigen Wärme eingesetzt wird. Butan und Propan sind extrem entzündbar und können bei Erwärmung explodieren. Die Tanks sind erdgedeckt eingebaut und werden ständig hinsichtlich relevanter Sicherheitsparameter kontrolliert.

    5. Informationen an die Öffentlichkeit im Störfall

    Eine mögliche Gefährdung von Menschen in unmittelbarer Umgebung durch das Flüssiggas liegt in der Ausbreitung einer entzündlichen Gaswolke bzw. durch thermische und Druckauswirkungen in einem Umkreis von ca. 1000m um das Flüssiggastanklager. Im Brandfall sind Beeinträchtigungen durch Ruß- und Rauchbildung zu erwarten. Jährliche Übungen mit der Feuerwehr finden statt.

    Sollte trotz aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen ein Störfall eintreten, wird sofort ein interner Alarm ausgelöst und die zuständigen Personen informiert. Im Bedarfsfall wird durch öffentliche Stellen die etwaige betroffene Bevölkerung informiert, den Aufforderungen von dieser Stelle ist dann zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten. Es wird empfohlen, im Gebäude zu bleiben, Fenster und Türen geschlossen zu halten, Zündquellen zu vermeiden sowie auf Hinweise zu warten.

    6., 7. Weitere Informationen

    Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 16 Störfall-VO regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplans nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen.

    Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch das Bergamt Nordbayern fand am 15.11.2022 statt.

    Weiterführende Informationen zum Überwachungsplan und zu den Vor-Ort-Besichtigungen können bei der zuständigen Überwachungsbehörde Bergamt Nordbayern, 95420 Bayreuth eingeholt werden.

    Teil 2: Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse

    1. Allgemeine Informationen zu Auswirkungen eines Störfalls und Schutzmaßnahmen

    Bei Austritt sehr großer Flüssiggasmengen in Verbindung mit Wärme-/Zündquellen kann es zu einer Explosion kommen. Diese Explosion ist mit einer Druckwelle, großer Wärmeentwicklung und ggf. Trümmerflug verbunden.

    Zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und der Bevölkerung sieht die Knauf Gips KG umfangreiche, vorbeugende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen vor. Dazu zählt die konsequente und von den Aufsichtsbehörden überwachte Umsetzung des Explosionsschutzes, dichtigkeitsüberwachte Anlagen sowie Brandmeldeeinrichtungen.

    2. Bestätigung zur Verpflichtung zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und deren Ausbreitung

    Die Knauf Gips KG bestätigt, dass sie eng mit den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zusammenarbeitet und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung abstimmt.

    In regelmäßigen Abständen werden gemeinsame Übungen durchgeführt, in denen auch das Eingrenzen eines „Dennoch-Störfalls“ trainiert wird

    3. Informationen aus dem externen Alarm-und Gefahrenabwehrplan

    Die Knauf Gips KG sieht umfangreiche, vorbeugende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen vor, um Störfälle zu verhindern. Diese sind schriftlich in Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie in Feuerwehrplänen festgehalten und mit der Feuerwehr abgestimmt.

    Alarm- und Gefahrenabwehrpläne enthalten Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den Einsatz öffentlicher Kräfte auf dem Betriebsgelände. Sie sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Gleiches gilt für die Feuerwehrpläne.

    Regelmäßige Übungen mit den lokalen Feuerwehren und Einsatzkräften garantieren ein schnelles und effektives Eingreifen bei einem Störfall.

    Darüber hinaus werden die Mitarbeiter regelmäßig über das Verhalten bei Störungen geschult und über Neuerungen informiert.

    Öffentlichkeitsinformation gem. § 8a und § 11 der Störfallverordnung

    betreffend das Werk Stadtoldendorf, Holeburgweg 47, 37627 Stadtoldendorf

    Warum geben wir diese Information heraus?

    Als verantwortungsbewusstes und bürgernahes Unternehmen liegt uns viel daran, mit allen unseren Mitmenschen in guter Nachbarschaft zu leben. Aus diesem Grund geben wir Ihnen als Teil unseres Sicherheitskonzeptes und nach Störfallverordnung § 8a die Informationen, die Ihnen Hilfestellung geben sollen, für den Fall, dass die Auswirkungen eines Störfalles die Werksgrenzen überschreiten sollten.

    Wir tun etwas

    In enger Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Technischen Überwachungsverein passen wir unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ständig dem neuesten Stand der Technik an. Mit regelmäßigen und systematischen Überprüfungen der Anlagen durch geschulte Mitarbeiter und den Aufsichtsbehörden sowie durch regelmäßige Begehungen, die durch unser technisches Gefahrenmeldesystem unterstützt werden, runden wir unser Sicherheitskonzept ab. Dadurch minimieren wir ein eventuelles Restrisiko für uns, unsere Mitarbeiter und unsere Nachbarn. Dies beweist nicht zuletzt der über 30jährige unfall- und störungsfreie Betrieb des älteren Flüssiggaslagers, welches das Werk bereits seit Anfang der 1980er Jahre unter hohen Sicherheitsauflagen betreibt.

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    Über uns

    Unser Gipskarton-Plattenwerk in Stadtoldendorf

    Die Firma Knauf Gips KG betreibt am Standort Stadtoldendorf ein Gipskarton-Plattenwerk. Als Rohstoffe werden überwiegend Gips, Wasser sowie geringe Mengen Zuschlagsstoffe eingesetzt, die zu Gipskartonplatten verarbeitet werden. Für den Trocknungsprozess der Gipsplatten wird Erdgas verwendet. Im Falle der Abschaltung vom Erdgasnetz erfolgt die Energieversorgung über einen Flüssiggastank, der sich auf dem Betriebsgelände der Knauf Gips KG befindet. Die nebenstehende Luftaufnahme zeigt die Knauf Gips KG und das unmittelbare Gebiet der Stadt Stadtoldendorf.

    Informationen nach § 11 der Störfallverordnung

    In der vorliegenden Informationsschrift beschreiben wir den Betriebsbereich, den eingesetzten Stoff, was bei einem Störfall passieren kann und vor allem, wie Sie im Fall einer Störung informiert und geschützt werden.

    1. Name des Betreiber und Angabe des Standortes

    Knauf Gips KG, Postfach 10, 97343 Iphofen

    Werk Stadtoldendorf, Holeburgweg 47, 37627 Stadtoldendorf

    2. Betriebsbereich

    Gemäß Teil 1 Nr. 2 Anhang V 12. BImSchV liegt ein Betriebsbereich vor, der der 12. BImSchV unterliegt. Dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim liegt eine Anzeige gemäß §7 Abs. 1 vor.

    3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

    Für die Trocknung der Gipskartonplatten wird im Regelfall Erdgas eingesetzt. Im Falle der Abschaltung vom Erdgasnetz bei Verbrauchsspitzen erfolgt die Energieversorgung über ein Flüssiggaslager, das sich auf dem Betriebsgelände der Knauf Gips KG befindet.

    4. Gebräuchliche Bezeichnung der relevanten gefährlichen Stoffe

    Im Flüssiggastank am nördlichen Ende des Werksgeländes befindet sich Butan oder Propan, welches im Bedarfsfall im Plattentrockner zur Erzeugung der nötigen Wärme eingesetzt wird. Butan oder Propan ist extrem entzündbar und kann bei Erwärmung explodieren. Der Tank ist erdgedeckt eingebaut und wird ständig hinsichtlich relevanter Sicherheitsparameter kontrolliert.

    5. Informationen an die Öffentlichkeit im Störfall

    Das Flüssiggaslager ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Das Werk Stadtoldendorf der Knauf Gips KG unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (StörfallV) für Betriebsbereiche der unteren Klasse.

    Eine mögliche Gefährdung von Menschen in unmittelbarer Umgebung durch das Butan oder Propan liegt in der Ausbreitung einer entzündlichen Gaswolke bzw. durch thermische und Druckauswirkungen in einem Umkreis von ca. 1000m um das Flüssiggastank-lager. Im Brandfall sind Beeinträchtigungen durch Ruß- und Rauchbildung zu erwarten. Jährliche Übungen mit der Feuerwehr finden statt.

    Sollte trotz aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen ein Störfall eintreten, wird sofort ein interner Alarm ausgelöst und die zuständigen Personen informiert. Im Bedarfsfall wird durch öffentliche Stellen die etwaige betroffene Bevölkerung informiert, den Aufforderungen von dieser Stelle ist dann zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten. Es wird empfohlen, im Gebäude zu bleiben, Fenster und Türen geschlossen zu halten, Zündquellen zu vermeiden sowie auf Hinweise zu warten.

    6., 7. Weitere Informationen

    Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplans nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen.

    Der Überwachungsplan wurde vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt und im niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim fand am 30.10.2019 statt.

    Für weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (05121 / 163-0 oder [email protected] ) wenden.